Standbremsen an Nutzfahrzeugen sind die zweite, unabhängige Bremseinrichtung gemäß STVZO.
Schneiders Standbremsen bieten folgende Vorteile:
1. Keine Änderung der Abmessungen sowie der Zulassung beim TÜV und dem NL-Reichsdienst
2. Austauschbarkeit der beweglichen Teile bei montierten Standbremsen
Stand 04/2024; Änderungen vorbehalten
Achtung: Feststellbremsen niemals auf Zug beanspruchen!