Schneider Fahrzeug- und Containertechnik GmbH (Stand: 06/2016)
I. Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für den gegenwärtigen und alle folgenden Verträge mit den inländischen Kunden der Firma Schneider Fahrzeug- und Containertechnik GmbH ‑ nachfolgend bezeichnet als Schneider ‑, die ab dem 15. Juni 2015 abgeschlossen werden und überwiegend die Lieferung von Waren an den Kunden zum Gegenstand haben. Von Schneider zusätzlich übernommene Pflichten berühren nicht die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
2. Von den Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten Schneider nicht, auch wenn Schneider nicht widerspricht oder vorbehaltlos Leistungen erbringt oder Leistungen des Kunden annimmt.
3. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind für Verträge konzipiert, die nicht unter die besonderen Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) fallen. Sollte diese Annahme nicht zutreffen, wird der Kunde Schneider in jedem Einzelfall vor Vertragsabschluss unverzüglich und schriftlich informieren; im Übrigen gelten dann anstelle dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen die „Allgemeine Verkaufsbedingungen für Verbrauchsgüterverkäufe“ von Schneider, die auf Anforderung übersandt werden.
4. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
© 2016 Prof. Dr. Burghard Piltz, Deutschland
AGB Schneider national