Schneider Fahrzeug- und Containertechnik GmbH (Stand: 06/2016)
II. Abschluss des Vertrages
1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an Schneider verpflichtet, wenn
- die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt,
- die Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird,
- mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.-1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder
- die Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind grundsätzlich schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von Schneider ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung. Abbildungen und Zeichnungen sowie Maß- und Gewichtsangaben zu den Vorschlägen oder zu den Angeboten von Schneider sind nur annähernd maßgeblich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von Schneider aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Schneider wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von Schneider oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. Schneider kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei Schneider eingegangen ist, abgeben.
4. Der Versand der schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgt grundsätzlich per E-Mail als pdf-Dokument (vgl. Ziff. IX.1. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen) an die durch den Kunden bekanntgegebene oder Schneider bereits bekannte E-Mail-Adresse des Kunden. Der Kunde wird Schneider eine aktuelle E-Mail-Adresse sowie Änderungen der E-Mail-Adresse umgehend mitteilen. Der Kunde stellt sicher, dass die Auftragsbestätigung ordnungsgemäß an diese E-Mail-Adresse zugestellt werden kann. Er sorgt dafür, dass technische Einrichtungen (z.B. Firewalls, Spam-Filter, etc.) entsprechend adaptiert werden.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von Schneider ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von Schneider nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei Schneider eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Schneider.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch Schneider bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von Schneider oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von Schneider sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Schneider abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von Schneider.
© 2016 Prof. Dr. Burghard Piltz, Deutschland
AGB Schneider national