VIII. Verjährung
Die Ansprüche des Kunden wegen Lieferung neuer vertragswidriger und rechtsmangelhafter Ware verjähren ein (1) Jahr nach Lieferung der Ware. Unberührt bleiben jedoch Ansprüche wegen arglistiger, wegen vorsätzlicher und wegen grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Lieferung gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung für vertragswidrige und rechtsmangelhafte Ware, es sei denn Schneider hat vertragliche Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Ersatzlieferung oder Nachbesserung führen nicht zu einem Neubeginn oder einer Hemmung der Verjährung.
© 2019 Prof. Dr. Burghard Piltz, Deutschland
AGB Schneider international