VI. Vertragsaufhebung
1. Der Kunde ist zur Aufhebung des Vertrages berechtigt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Vertragsaufhebung erfüllt sind, er Schneider angemessene Frist nach Eintritt des zur Vertragsaufhebung berechtigenden Tatbestandes die Vertragsaufhebung schriftlich angedroht hat und eine schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Wenn der Kunde Ersatzlieferung, Nachbesserung oder sonstige Erfüllung geltend macht, ist er über eine angemessene Zeit an den Rechtsbehelf gebunden, ohne den Vertrag aufheben zu können. Der Kunde hat die Aufhebung des Vertrages im Übrigen innerhalb angemessener Frist nach Ablauf der Nachfrist, schriftlich und unmittelbar an Schneider zu erklären,
2. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte kann Schneider den Vertrag ganz oder teilweise aufheben, wenn der Kunde der Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen widerspricht, wenn die Durchführung des Vertrages ganz oder teilweise gesetzlich verboten ist oder wird, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung von Schneider aus nicht von Schneider zu vertretenden Gründen später als vierzehn (14) Kalendertage nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder wenn Schneider die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen aus sonstigen Gründen nicht mehr mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung der eigenen und der bei Vertragsabschluss erkennbaren berechtigten Belange des Kunden sowie insbesondere der vereinbarten Gegenleistung zumutbar sind.
3. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte kann Schneider den Vertrag nach vorheriger Abmahnung ganz oder teilweise aufheben, wenn der Kunde Abrufe nicht vereinbarungsgemäß vornimmt, die zur Beantragung der Zollformalitäten erforderlichen Daten nicht rechtzeitig an Schneider mitteilt, ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Schneider oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit macht oder soweit die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Schneider nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
© 2019 Prof. Dr. Burghard Piltz, Deutschland
AGB Schneider international